Ausbildung zur Lebensmittelkontrolleurin /
zum Lebensmittelkontrolleur

Die Aufgaben der Lebensmittelüberwachung dienen dem vorbeugenden Verbraucherschutz. Demzufolge erfordert die Tätigkeit der Lebensmittelkontrolleurin / des Lebensmittelkontrolleurs ein umfangreiches Fachwissen. Hierzu ist eine fundierte Ausbildung von unbedingter Notwendigkeit.

Die Überwachung erstreckt sich auf alle Bereiche in denen Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Tabakerzeugnisse oder Kosmetikartikel hergestellt, behandelt und / oder in Verkehr gebracht werden. Dies sind u. a. der Einzel- und Großhandel, Schank- und Speisewirtschaften, Im- und Exporteure, Fleischereibetriebe und Bäckereien sowie sonstige Hersteller und Erzeuger, die sowohl im landwirtschaftlichen als auch im gewerblichen und industriellen Bereich Lebensmittel behandeln.

Bei der Überwachung gilt es, die Einhaltung der entsprechenden Rechtsvorschriften, die auf der Grundlage des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) erlassen worden sind, zu überprüfen.

Hygienekontrollen in den Betrieben und die Prüfung der Eigenkontrollkonzepte der Unternehmen sind wesentlicher Bestandteil der Arbeit eines(r) Lebensmittelkontrolleur/in.

Bei Zuwiderhandlungen gegen die Rechtsnormen des LFGB drohen den Verantwortlichen hohe Bußgelder oder gar Strafverfahren.

Das Anfertigen von Überprüfungsberichten, das Erstellen von fachlichen Stellungnahmen im Bauantragsverfahren oder auf der Grundlage des Gaststättengesetzes sind Tätigkeiten im Innendienst.

Wer bildet aus und an wen richte ich meine Bewerbung?

Die Ausbildung erfolgt in Niedersachsen in den Kreis- und Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte. Die Bewerbungsunterlagen sind an die Personalabteilung der Kreis- und Stadtverwaltung zu richten.

Welche Voraussetzungen sind erforderlich?

Die seit dem 1. August 2010 gültige Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Lebensmittelkontrolleure in Niedersachsen stellt besondere Anforderungen an die Bewerber.

Dies sind:

  1. Zur Ausbildung zum Lebensmittelkontrolleur im angestellten Verhältnis oder im Beamtenverhältnis- Vorbereitungsdienst für die Laufbahngruppe 1 (mittlerer Lebensmittelkontrolldienst) kann zugelassen werden, wer
    • eine Berufsausbildung auf dem Gebiet des Verkehrs mit Lebensmitteln, Lebensmittel-Zusatzstoffen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs sowie mit Tabakerzeugnissen im Sinne des Vorläufigen Tabakgesetzes abgeschlossen hat und
    • eine mit einer Prüfung aufgrund des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung abgeschlossene Fortbildung in einem Lebensmittelberuf oder eine mit einer Prüfung abgeschlossene Ausbildung als staatlich geprüfte Technikerin oder staatlich geprüfter Techniker in einem Lebensmittelberuf abgeschlossen hat.
  2. Zum Vorbereitungsdienst für die Laufbahngruppe 2 (gehobener lebensmittelkontrolldienst) kann zugelassen werden, wer ein Hochschulstudium auf dem Gebiet des Verkehrs mit Lebensmitteln, Lebensmittel-Zusatzstoffen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs sowie mit Tabakerzeugnissen im Sinne des Vorläufigen Tabakgesetzes mit einem Bachelorgrad oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossen hat.

Dauer und Inhalte der Ausbildung

Die Ausbildung- der Vorbereitungdienst in der Laufbahngruppe 1 dauert 24 Monate (in der Laufbahngruppe 2; 12 Monate) und gliedert sich in

  • tätigkeitsbezogenen theoretischen Unterricht von mindestens sechs Monaten,
  • geregelte praktische Unterweisung einschließlich Praktika in denen mit der Untersuchung und Beurteilung von Erzeugnissen im Sinne des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes betrauten Instituten.

Der theoretische Unterricht erfolgt in der Regel an der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen Niedersachsen. Die praktische Unterweisung erfolgt in der amtlichen Lebensmittelüberwachung der Ausbildungsbehörde. Die Praktika werden in den Lebensmittelinstituten des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) durchgeführt.

Im Rahmen der Ausbildung werden Kenntnisse und Fertigkeiten auf folgenden Gebieten vermittelt

  • Allgemeine Rechtskunde, Allgemeines Verwaltungsrecht, Grundzüge des Gemeinschaftsrechts, Verwaltungstechnik einschließlich automatisierter Datenverarbeitung und Kommunikationstechnik
  • Straf-, Strafprozess- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Recht des Verkehrs mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenstände, einschließlich Weinrecht

und

  • Fleisch- und Geflügelfleischhygienerecht
  • Gewerbe-, Handelsklassen-, Preis- und Eichrecht
  • Warenkunde einschließlich der Technologie und des Umgangs mit Lebensmittel, Sensorik
  • Warenkunde einschließlich der Technologie und des Umgangs mit Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen
  • Lebensmittel- und Betriebshygiene
  • Umwelthygiene einschließlich Abfallbeseitigung
  • Ernährungslehre einschließlich ihrer biologischen Grundlagen
  • Mikrobiologie und Parasitologie, Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, Desinfektion, Sterilisation und Schädlingsbekämpfung
  • Betriebliche Eigenkontrollsysteme
  • Einführung in die psychologischen Grundlagen der Überwachungstätigkeit, insbesondere in Kommunikations- und Konfliktlösungstechniken

Die Ausbildung schließt mit einer Prüfung ab, durch die festzustellen ist, ob die Kenntnisse und Fertigkeiten zur Überwachung des Verkehrs mit Erzeugnissen im Sinne des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes vorliegen.

Und nach der Ausbildung

Die Lebensmittelkontrolleur- Verordnung schreibt vor, das Lebensmittelkontrolleure mindestens alle 2 Jahre an Fortbildungsveranstaltungen von insgesamt 3 Tagen teilnehmen müssen.

Zusätzliche Weiterbildungen und das Selbststudium neuer oder geänderter gesetzlicher Grundlagen sind unerläßlich.

Viel Erfolg bei Deiner Bewerbung und Ausbildung zum Lebensmittelkontrolleur wünscht Dir der

Landesverband der Lebensmittelkontrolleure des Landes Niedersachsen e. V.

Als Lebensmittelkontrolleur in Ausbildung kannst Du Mitglied unseres Berufsverbandes werden. Während der Ausbildung ist die Mitgliedschaft im Verband kostenlos. Weitere Informationen findest Du hier.